Leistungsumfang

Mit der Physiotherapie behandeln wir akute und chronische Schmerzzustände und Erkrankungen. Ansatzpunkte sind das Bewegungssystem und das Bewegungsverhalten.

Das Lymphsystem hat die Aufgabe, Flüssigkeiten abzutransportieren und zu filtern, die sich im Gewebe bei verschiedenen Stoffwechselvorgängen ansammeln. Störungen dieser Funktion führen meist zu einer Ansammlung der Gewebsflüssigkeit, die nach außen durch Schwellungen sichtbar wird. Ursachen für Lymphstauungen sind z.B.:

  • Entfernung von Lymphknoten
  • Krebserkrankungen
  • Verletzungen durch Unfälle
  • erkrankte Lymphgefäße

Die Manuelle Lymphdrainage wird von speziell ausgebildeten Physiotherapeuten auf Anordnung des Arztes eingesetzt, um eine mangelhafte Funktion des Lymphsystems zu unterstützen. Dabei verwendet der Therapeut spezielle Handgriffe, die durch rhythmische, kreisende und pumpende Bewegungen der flachen Hände mit sehr geringem Druck die Flüssigkeit in Richtung Hals verschieben. Teilweise wird über die Atmung und Anregung entfernt liegender Lymphknoten eine Sogwirkung erzielt, die den Abtransport unterstützt. Auf diese Art kommt es zur Abschwellung des Gewebes, Schmerzen werden reduziert und das Gewebe wieder lockerer und weicher, so dass sich auch die Bewegung verbessert.

Krankengymnastik / Physiotherapie (KG) ist eine Behandlung des Körpers aufgrund einer ärztlichen Diagnose und eines physiotherapeutischen Befundes. Durch aktive und passive Maßnahmen werden Schäden an Muskeln, Sehnen, Bindegewebe, Gelenken und Nerven behoben.

Unterstützende Hilfsmittel bei der Krankengymnastik können sein: Pezziball, Terraband, Seilzug, Gewichte, Sprossenwand usw.

 

Therapie:

  • Erkrankungen des Bewegungsapparates: Wirbelsäulenerkrankungen inklusive Bandscheibenvorfällen, Gelenkerkrankungen, Arthrose, Osteoporose
  • Rheumatische Erkrankungen: rheumatoide Polyarthritis, Morbus Bechterew
  • Verletzungen: Knochenbrüche, Muskelriss, Sehnenverletzungen, Amputation
  • Erkrankungen innerer Organe: Herzerkrankungen wie Herzinfarkt und Herzinsuffizienz
  • Neurologische Erkrankungen:  Schlaganfall Nervenschädigungen infolge von Diabetes mellitus, Multiple Sklerose, Spastische Lähmungen
  • Gynäkologische Erkrankungen: Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsgymnastik, Beckenbodentraining
  • Behandlung von Kindern: Bewegungs- und Entwicklungsstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern, spastische Lähmungen
  • Behandlung im hohen Lebensalter: Kräftigung und Ausdauertraining, Bewegungstherapie bei nicht- oder wenig mobilen Personen, Sturz-Prophylaxe, Training zum Umgang mit Hilfsmitteln

 

Vorbeugung:

  • Vorbeugung von berufsbedingten und chronischen Krankheiten, beispielweise bei von chronischen Rückenschmerzen, chronischen Sehnenscheidenentzündungen, Tennisellbogen
  • Vorbeugen von Fehlhaltungen mit entsprechenden Folgeerscheinungen
  • Schulung von Risikopatienten, wie Patienten mit chronischen Rückenschmerzen

 

Rehabilitation

  • Behandlung nach Unfällen oder langdauernden Erkrankungen
  • Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Gelenken, Ausdauer und Kraft
  • Wiedereingliederung in den Beruf

In der Manuellen Therapie werden Funktionsstörungen des Bewegungs- systems untersucht und behandelt, z.B. bei Kopfschmerzen, Hexenschuss, Tennis- ellenbogen oder Bewegungseinschränkun- gen nach einer Verletzung. Die Manuelle Therapie hilft, Schmerzen zu beseitigen und Bewegungsstörungen zu lindern. Bevor der Physiotherapeut die Behandlung festlegt, überprüft er u.a.:

  • Gelenkmechanik
  • Muskelfunktion
  • Koordination der Bewegungen

Bei der Manuellen Therapie können sowohl passive Techniken als auch aktive Übungen zum Einsatz kommen. In der Behandlung mobilisiert der Therapeut eingeschränkte bzw. blockierte Gelenke durch sanfte Techniken oder stabilisiert überbewegliche, instabile Gelenke durch individuelle Übungen. Ziel der Manuellen Therapie ist es, das Zusammenspiel zwischen Gelenken, Nerven und Muskeln wieder herzustellen.

Die Manuelle Therapie kann nur von speziell dafür ausgebildeten, zertifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden.

Massage ist eine Behandlungsform, die in der Regel unterstützend zu anderen Therapien eingesetzt wird, aber auch eigenständig vom Arzt verordnet werden kann.

Bei der klassischen Massagetherapie dienen verschiedene Grifftechniken der Muskel- und Bindegewebsbehandlung, wie Streichungen, Walkungen, Knetungen, Reibungen und Zirkelungen. Es werden Muskelverspannun- gen gelockert, die Durchblutung gefördert und positiv auf den Kreislauf bzw. den Blutdruck eingewirkt. Neben der klassischen Massage gibt es weitere Formen, wie z. B.:

  • Bindegewebsmassage
  • Segment-, Periost- oder Colonmassage
  • Unterwasserdruckstrahl-Massage

Massagen wirken zusätzlich auf das vegetative Nervensystem und die Psyche der Patienten. Somit können sie einen positiven Einfluss auf das Gesamtbefinden haben.

Viele Menschen leiden heutzutage unter Schmerzzuständen am Bewegungsapparat. Kopfschmerzen, Nackenverspannungnen, Mirgäne, Kopfschmerz oder Ohrgeräusche (Tinnitus) sind häufige Symptome.
Neben den gängigen orthopädischen Ursachen, wie z.B. Bandscheibenvorfälle in der Halswirbelsäule, können die Beschwerden auch durch eine Störung des Kauapparates ausgelöst werden.

Der Kauapparat besteht im Wesentlichen aus dem Kiefergelenk und der dazugehörenden Kaumuskulatur. Er liegt in direkter Nähe zu den ober- sten (Kopf-) Gelenken der Halswirbel- säule. Somit wirken sich sämtliche Fehlstellungen der gesamten Wirbel- säule auch auf die Kiefergelenke aus.
Eine Störung des Kauapparates nennt der Mediziner Cranio-Mandibuläre-Dysfunktion (=CMD).
Außer den oben genannten möglichen Symptomen können auch Zähneknir- schen, streßbedingetes Zähnebeis- sen und direkte Schmerzen im Mund- bereich auf eine CMD hinweisen.

Die Behandlung von CMD erfolgt in Kooperation von Zaharzt und Physiotherapeut.
Der Zahnarzt erstellt mit Hilfe einer speziellen Untersuchungstechnik, der sogenannten Funktionsanalyse, ein genaues Gebißmodell des Betroffenen.
Aufgrund der so gewonnen Ergebnisse wird die Anpassung einer Entlastungs- oder Korrekturschiene veranlaßt.
Eine solche Schiene kann jedoch nur die mechanischen Elemente des Kausystems, wie z.B. die Zahnstellung, beeinflußen. Die betroffene Muskulatur kann nur durch physiotherapeutische Beübung beeinflußt werden.
Der Physiotherapeut erstellt in der ersten Behandlungssitzung einen ausführlichen Befund. Haltung und Muskelstatus werden heirbei genau beurteilt. Durch gezielte Beübung, das Erarbeiten eines Hausaufgabenprogrammes für den Patienten und das regelmäßige Tragen einer Schiene kann die CMD in den meisten Fällen sehr schnell behoben werden.

Die gerätegestütze Krankengymnastik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Rehabilitation nach Gelenkverletzungen, Knochenbrüchen und Operationen. Der Physiotherapeut kann hier die motorische Kontrolle und Stabilität ebenso zielgerichtet und individuell einüben wie die Kraft und Ausdauer. Die guten Möglichkeiten, dreidimensional und mit angepassten Gewichten gemäß der Alltagsbelastung des Patienten zu arbeiten, wirken positiv auf den Heilungsprozess. Je nach Krankheitsbild und Befund wird dem Patienten ein individueller Trainings- plan erstellt. Dabei steht nicht das isolierte Training einzelner Muskeln im Vorder- grund, sondern die Erarbeitung funktioneller Bewegungsmuster und Automatisierung von Bewegungsabläufen. Wichtig ist systematische Wiederholung gezielter Muskelanspannungen mit dem Ziel der Leistungssteigerung. Therapeu- tisch verbessert wird:

  • die Muskelfunktion
  • die Funktion des Atmungs-, Herz-Kreislauf- und Stoffwechselsystems

Die gerätegestützte Krankengymnastik kann nur von speziell dafür ausgebildeten Physiotherapeuten in besonders ausgestatteten Praxen durchgeführt werden.

 

 

Quelle:  https://ifk.de/

Infos

Was leisten wir:
Der Ersttermin umfasst die komplette Datenaufnahme und Untersuchung. Grundsätzlich beginnt unsere Behandlung mit einer ausführlichen Befunderhebung, in der, ausgehend von der ärztlichen Diagnose, sehr detailliert Ursachen und Hintergründe der Beschwerden ergründet werden.
Daraus ergibt sich ein Behandlungsplan und natürlich ein Behandlungsziel, das in aller Regel mit aktiver Mitwirkung des Patienten erreicht werden kann. Falls notwendig wird ein Übungsprogramm für zu Hause erarbeitet.

Was müssen Sie beachten:
Bitte denken Sie daran, dass bei der ersten Behandlung die entsprechenden Rezeptgebühren fällig werden.
Patienten die davon befreit sind, bitten wir, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Nach jeder Behandlung ist auf dem Rezept eine Unterschrift zur Bestätigung der Behandlung zu leisten.

Terminvereinbarung:
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, reservieren wir für Sie die Termine.
Bitte wählen Sie die Behandlungszeiten so, dass Sie die Termine auch wirklich einhalten können.
Im Verhinderungsfall müssen Sie spätestens 24 Stunden vorher den Termin absagen. Bedenken Sie bitte, dass die Unkosten einer Praxis nicht unerheblich sind und die Krankenkassen die Kosten für eine ausgefallene Behandlung nicht übernehmen. Daher sind wir nach BGB/§252 berechtigt , Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte Behandlungen privat in Rechnung zu stellen.
Nach den Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien dürfen die Behandlungen in keinem Fall länger als 14 Tage unterbrochen werden.

Sofern Sie einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, müssen Sie ähnlich wie bei den Medikamenten einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen.
Diese Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Rezeptgebühr von 10 € sowie 10% der Therapiekosten.

Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind zuzahlungsfrei.

Lieber Patient, liebe Patientin,
wir behandeln Sie sehr gerne und geben uns alle Mühe, für Ihre Gesundheit eine optimale Leistung zu erbringen. Nach Abschluss Ihrer Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie mit dem Rezept für die Anwendung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Obwohl wir unter Berücksichtigung unseres Personalaufwandes und unserer Betriebskosten maßvolle Preise in Ansatz bringen, berichten uns einige Privatpatienten, dass die Kostenerstattung durch Ihre Versicherung nicht akzeptiert wird und teilweise sogar abgelehnt wird. Die Krankenversicherungen berufen sich darauf, dass die berechneten Behandlungshonorare „unangemessen hoch bzw. unüblich“ wären.
Mit diesen und anderen unzutreffenden Argumenten erstatten manche private Krankenversicherungen unsere Rechnung nur zu Anteilen

Zu diesem Thema möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Das oftmals von privaten KV`s vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.
Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“ .Das ist falsch. Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann. Die „Beihilfesätze“ werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt. Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ haben wir keinen Einfluss. Die „Beihilfesätze“ können infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise sein.

Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, wenn wir uns mit unserer Privat-Liquidation nicht an die Forderung Ihrer KV anpassen.

 

Ausführliche Darstellungen zu dem Thema Privatpatient und Hilfestellungen für die Argumentation von Patienten und Therapeuten gegenüber PKV finden sich auf den Seiten von Michael Lierke und www.privatpreise.de.

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