Falls Sie nachlesen möchten
Praxisablauf im Überblick
Die wichtigsten Punkte stehen schon im letzten Schritt des Formulars. Hier die Details.
Ersttermin
Der Ersttermin umfasst die komplette Datenaufnahme und Untersuchung. Grundsätzlich beginnt unsere Behandlung mit einer ausführlichen Befunderhebung, in der – ausgehend von der ärztlichen Diagnose – Ursachen und Hintergründe der Beschwerden ergründet werden. Daraus ergibt sich ein Behandlungsplan und ein Behandlungsziel, das in aller Regel mit aktiver Mitwirkung erreicht werden kann. Falls notwendig, wird ein Übungsprogramm für zu Hause erarbeitet.
Rezeptgebühr
Bei gesetzlicher Krankenversicherung tragen Sie einen Teil der Kosten selbst: 10 € Rezeptgebühr plus 10 % der Therapiekosten, fällig bei Antritt der Behandlung. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind zuzahlungsfrei. Nach jeder Behandlung ist auf dem Rezept eine Unterschrift zur Bestätigung zu leisten.
Absage & Unterbrechung
Sofern Sie Ihren Termin aufgrund irgendeiner Verhinderung nicht rechtzeitig – also mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn – absagen oder nicht erscheinen, stellen wir Ihnen das Entgelt in Höhe des tatsächlichen Behandlungswertes privat in Rechnung. Denn bei Absagen unter 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder unentschuldigtem Nicht-Erscheinen ist es nicht möglich, einen anderen Patienten zu behandeln. Nach den Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien dürfen Behandlungen in keinem Fall länger als 14 Tage unterbrochen werden.
Privatrezept – 40 Minuten
Privatrezepte vergeben wir nach Möglichkeit nur noch als 40-Minuten-Termine. Diese sind im Onlinekalender hinterlegt. Mehr Zeit für Ihre Gesundheit: Eine verlängerte Behandlungszeit ermöglicht eine individuellere Therapie, intensivere Behandlung und mehr Raum für gezielte Übungen, Beratung und nachhaltige Therapieerfolge.
Zusätzliche Behandlungszeit (ZBZ)
Zusätzlich zur Kassenleistung: 15 Minuten Netto-Therapiezeit für nur 33,- € pro Termin, nicht von der Kasse übernommen. Wenn Sie die ZBZ möchten, muss der Termin über das Kontaktformular, telefonisch oder per WhatsApp angefragt werden. Mehr Zeit für Ihre Gesundheit: Eine verlängerte Behandlungszeit ermöglicht eine individuellere Therapie, intensivere Behandlung und mehr Raum für gezielte Übungen, Beratung und nachhaltige Therapieerfolge.
Heilpraktiker
Heilpraktiker-Termine buchen wir ausschließlich über persönlichen Kontakt – ohne Onlineterminierung.
Kassen-Vorgabe zur Behandlungszeit
Die gesetzlichen Krankenkassen machen Vorgaben für die Termin- und Behandlungszeit bei Rezepten. Die Leistung soll wortwörtlich nur „ausreichend“ und „zweckmäßig“ sein (§ 12 SGB V). Ein 20-minütiger Termin sieht vor, dass 15 Minuten der Anamnese, Befundung und Behandlung gewidmet werden und 5 Minuten der Organisation sowie Dokumentation.